Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist neben der Schriftform stets die Textform zulässig.
II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für die richtige Auswahl der Ware und Menge ist der Kunde allein verantwortlich.
3. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass schriftliche Erklärungen (Bestellung und Auftragsbestätigung) gleichzeitig von beiden Vertragsparteien vorliegen, ist entweder zunächst unsere schriftliche Auftragsbestätigung und falls diese nicht vorliegt, die Bestellung des Kunden maßgeblich.
4. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen sich diese gegenseitig in allen den Kauf betreffenden Angelegenheiten, unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch uns an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden.
5. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
6. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns.
7. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch evtl. Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
8. Die Anwendbarkeit des § 312e I Nr. 1-3 BGB ist ausgeschlossen.
9. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
10. Soweit uns vom Kunden Waren zur Weiterveräußerung an Dritte angeboten werden sichert der Kunde Lieferantenschutz dahingehend zu, dass er einen Kaufvertrag nicht direkt mit dem Dritten abschließen und während der Zeit des Angebots an uns die Ware nicht dem Dritten bzw. weiteren Interessenten direkt zum Kauf anbieten wird.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall. Der Kunde darf die gelieferte Waren jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und zu weiterzuverarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen wegen der gleichen Ansprüche mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages zuzüglich 20% mit Rang vor dem Rest ab, die ihm durch die Weiterveräußerung und/oder die Weiterverarbeitung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung(en) ermächtigt, jedoch nicht zu deren weiterer Abtretung und/oder Verpfändung und/oder zur Vereinbarung von Abtretungsverboten an/mit Nacherwerben oder sonstigen Dritten. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder im Fall des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zuzüglich 20% zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen, wobei die neue Sache durch den Kunden unentgeltlich und ordnungsgemäß zu verwahren ist. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen-ständen vermischt ist.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
IV. Preise / Zahlung
1. Alle angebotenen Preise sind bindend, gelten nur in der angegebenen Menge, exklusive Verpackung und Fracht und verstehen sich ab Werk (EXW gem. INCOTERMS 2020) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsschluss und Auslieferung unsere Selbstkosten z.B. für Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Fracht und/oder Löhne/Gehälter, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Verkaufspreis bzw. die Versandkosten entsprechend anzupassen.
3. Wir behalten uns vor, für alle durch Bundes- oder Landesgesetz erhobenen Abgaben durch die die Ware verteuert wird, einen entsprechenden Aufpreis zu berechnen, wobei dem Kunden aus diesem Grund ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nicht zusteht.
4. Rechnungen sind, nach Erhalt der Ware und ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb von 14 Kalendertagen in EURO zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Andere Zahlungsbedingungen, insbesondere die Annahme von Wechseln und Schecks bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5. Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
6. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nach-zuweisen und geltend zu machen.
7. Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Schecks und Wechsel werden nur bei entsprechender Vereinbarung, nur vorbehaltlich der Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen; eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht. Wir sind berechtigt, mit Forderungen des Kunden, die er gegen unsere Mutter-, Tochter, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat, aufzurechnen.
8. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich unserer hierfür anfallenden Kosten und Auslagen.
9. Rechte des Kunden zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
10. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.
12. Zahlungen an unsere Mitarbeiter dürfen nur erfolgen, wenn diese eine entsprechende Inkassovollmacht nachweisen.
13. Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Weigert sich der Kunde, derartige Sicherheiten zu stellen, sind wir ebenfalls nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gerät der Kunde mit (Teil)Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Lieferungen bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnah-mepflicht des Kunden bleibt bestehen.
V. Versand / Lieferung / Gefahrübergang / Verpackung
1. Die Auslieferung der Ware erfolgt bei Abholung im Werk (EXW gem. INCOTERMS 2020), ansonsten an der vereinbarten Stelle. Bei Änderung des Lieferortes auf Wunsch des Kunden trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslie-ferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich durch den Kunden.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Gerät der Kunde nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Kalendertagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Versandfertig gemeldete Ware muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Meldung abrufen. Erfolgt kein Abruf, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Das Lagergeld beträgt 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat und ist auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, wobei es uns freisteht, höhere Lagerkosten nachzuweisen.
6. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
7. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
8. Ohne bestimmte Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch Teillieferung erwachsende Kosten trägt der Kunde.
9. Bei Bestellungen auf Abruf gewähren wir – soweit nichts anderes vereinbart – eine Frist von 3 Monaten vom Tage der Bestellung an. Ist die Abnahmefrist verstrichen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware entweder in Rechnung zu stellen oder die Bestellung im Hinblick auf den nicht abgewickelten Teil des Vertrages zu stornieren.
10. Lieferfristen sind – soweit nicht ausdrücklich bestimmt – stets unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Anzahlung und Teillieferungen kann die Anzahlung erst mit der letzten Rate verrechnet werden.
11. Höhere Gewalt bei uns oder einem unserer Lieferanten, z.B. Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Maschinendefekt, Streik, Arbeitseinstellung, Aussperrung, unverschuldete Mängel an den zur Herstellung erforderlichen Rohstoffen, Verkehrsstörungen, Transportverzögerungen und alle sonstigen hier nicht aufgeführten unver-schuldeten Umstände, die uns und unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitungen von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
VI. Haftung für Mängel
1. Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen wir alle zu deren Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu verbringen ist.
2. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge aufgrund besonderer Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich, so bedarf sie der schriftlichen Bestätigung. Zur Überprüfung der angeblichen Mängel durch uns ist die Ware – soweit möglich – unangetastet zu lassen.
3. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
5. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Mängelhaftungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde (Ziff. 2 dieser Bestimmung).
7. Bei der Veräußerung gebrauchter Ware sind jegliche Ansprüche aus der Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
8. Wir übernehmen die Haftung für Mängel nur für Beanspruchungen und Einsatz der Ware unter gewöhnlichen, betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und sind wir darüber vorher nicht unterrichtet worden oder verändert der Kunde die Ware unsachgemäß, ist eine Haftung für Sachmän-gel ausgeschlossen.
9. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Gebrauchsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VII. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
VIII. Datenschutzerklärung
Wir speichern und verarbeiten uns bekannt gewordene personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages und nur soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nach eingehender Interessenabwägung kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Insoweit willigt der Kunde der Speicherung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten ein.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist Fröndenberg.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fröndenberg. Dasselbe gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, sei es, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Deutschen Rechts verlegt hat oder dort nie hatte, sei es, dass dies zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Gleiches gilt für den Fall, dass im Wege des Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahrens Ansprüche geltend gemacht werden.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Fröndenberg, 02. Januar 2020